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EU-Berufskraftfahrer-Ausbildung ab 2008

In allen Mitgliedsstaaten der EU und den Vertragsstaaten über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wird die Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt.

Damit wird eine erweiterte Fahrausbildung im gewerblichen Güter- und Personenverkehr in allen EU und EWR Staaten notwendig.

Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Fahrer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D und DE betroffen.

In der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung wird zwischen einer Grundqualifikation, einer beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung unterschieden.

 
Wichtige Stichtage: im gewerblichen
Straßenpersonenverkehr
im gewerblichen
Güterkraftverkehr
Grundqualifikation ab 10. September 2008 ab 10. September 2009
Weiterbildung ab 10. September 2013 ab 10. September 2014
 
Die Inhaber von vor dem 10.09.2008 erworbenen Fahrerlaubnissen der Kl. D1, D1E, D + DE und Inhaber von vor dem 10.09.2009 erworbenen Fahrerlaubnissen der Kl. C1, C1E,C +CE benötigen keine Grundqualifikation.

Wird die entsprechende Fahrerlaubnis nach dem Stichtag erteilt, muss zusätzlich eine Grundqualifikation erworben werden, um eine gewerbliche Fahrertätigkeit ausüben zu dürfen.

Der Nachweis einer abgeschlossenen Weiterbildung muss für alle gewerbliche Kraftfahrer
  • frühestens am 10.09.2013 im Personenverkehr und
  • frühestens am 10.09.2014 im Güterverkehr vorliegen.